Über eine etwaige Förderung und deren Höhe entscheidet der Stiftungsvorstand entsprechend den Bestimmungen der Stiftungssatzung, der Geschäftsordnung und der Förderleitlinien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Ablehnung eines Förderantrags erfolgt schriftlich ohne Begründung.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte Anträge mit Projektbeschreibung und Kostenübersicht prüfen und bearbeiten können.
Wenn eine Förderung durch die VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim-Stiftung nicht möglich ist, ist der Vorstand der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim-Stiftung berechtigt, die Anfrage an die VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eG weiterzuleiten, um die Anfrage dort im Sinne des Antragstellers auf eine Förderung aus den Spendenmitteln der Bank oder des VR-GewinnSparens erneut zu prüfen. Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass die Daten zur Bearbeitung und Verwendung an die VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eG weitergeleitet werden dürfen.
Die Richtigkeit der gemachten Angaben sowie die Anerkennung der Förderleitlinien wird bestätigt. Eine Kopie des Freistellungsbescheids des Finanzamts (gem. Körperschaft/Vereine) wird beigefügt.